Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der HERCON GmbH
Stand: 13. Oktober 2022
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Hercon GmbH (im
Folgenden: "Hercon“) und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden: "Kunde") abgeschlossenen
Kaufverträge und liegen diesen als ausschließliche Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde.
Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass Hercon nochmals auf
sie hinweisen müsste. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn
Hercon ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
Hercon hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14
BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Hercon erfolgen stets freibleibend. Mündliche oder
fernmündliche Absprachen sowie jegliche Absprache der Vertreter oder Reisenden von Hercon
haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von Hercon schriftlich bestätigt worden sind. Hiervon
ausgenommen ist der Vorrang der Individualabrede.
1.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, vollzieht sich der Vertragsschluss wie
folgt. Nach vorheriger Absprache mit dem Kunden erfolgt ein schriftliches Angebot durch Hercon
gegenüber dem Kunden. An dieses Angebot ist Hercon 48 Stunden gebunden. Soweit der
Kunde hiermit einverstanden ist, unterzeichnet er das Angebot und schickt es Hercon zu.
Hercon übermittelt nach Zugang des Angebotes dem Kunden eine Auftragsbestätigung in
schriftlicher Form. Mit Zugang dieser Auftragsbestätigung bei dem Kunden kommt der Vertrag
zustande.
2. Lieferfristen, Gefahrübergang
2.1 Alle Angaben über Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch
Hercon. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, vollständigen und
richtigen Selbstbelieferung von Hercon. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware den
Betrieb von Hercon bis zum Ablauf der Lieferfrist verlassen hat oder Hercon dem Kunden die
Versandbereitschaft mitgeteilt hat, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
ist.
2.2 Sollte ein von dem Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss
eines adäquaten Deckungsgeschäftes durch Hercon aus einem von Hercon nicht zu
vertretenden Grund nicht verfügbar sein, wird der Kunde unverzüglich von Hercon über die
Nichtverfügbarkeit informiert.
2.3 Auf Abruf bestellte Ware ist vom Kunden bis zum vereinbarten Abnahmetermin abzunehmen.
Hält der Kunde verbindlich vereinbarte Abruftermine nicht ein, ist Hercon berechtigt, ihm die
entstehenden Gebühren, Lager- und sonstigen Kosten in Rechnung zu stellen. Die
Geltendmachung weiterer Ansprüche behält Hercon sich vor.
2.4 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware den Betrieb von Hercon verlässt. Bei
Unmöglichkeit der Absendung oder Annahmeverzug des Kunden kann Hercon die Ware auf
Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager nehmen oder bei einem Spediteur einlagern.
Durch die Einlagerung erfüllt Hercon seine Lieferverpflichtung.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Das Entgelt für die Leistungen von Hercon bestimmt sich nach dem von Hercon dem Kunden
gegenüber unterbreiteten Angebot. Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand-, Verpackungskosten, Nachnahmegebühren
sowie alle vergleichbaren Kosten werden bis zu einem Mindestwarenwert extra berechnet und
sind vom Kunden zu tragen. Bei Aufteilung von zentral erteilten Aufträgen an mehrere
Versandadressen gilt die vorstehende Regelung für jede Versandadresse gesondert und es
werden für jede Adresse entsprechend der vorstehenden Regelung Versandkosten berechnet.
Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union, können von Hercon nicht zu
vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren
(Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die vom Kunden zu tragen
sind.
3.2 Sofern sich zwischen Vertragsabschluss und der Auslieferung unverhältnismäßige
Kostenänderungen ergeben, ist Hercon berechtigt, eine diesen Faktoren entsprechende,
angemessene Preisanpassung vorzunehmen.3.3 Die Lieferung der Ware erfolgt nur gegen Vorauszahlung. Der Kunde kann die von ihm
geschuldete Zahlung durch die Inanspruchnahme von Sofortüberweisung und Blitzüberweisung
bewirken. Kauf gegen Rechnung ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher, vor Vertragsschluss
erfolgender Vereinbarung möglich. Mit Gutschrift auf dem Konto von Hercon wird die Ware
unverzüglich an den Kunden versandt.
4. Nicht zu vertretende Leistungshindernisse
4.1 Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Betriebsstörung, Pandemien, Nichtbelieferung durch
einen Vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehene Umstände verlängern die Lieferzeit für
Hercon gegenüber dem Kunden in angemessener Weise. Dies gilt insbesondere auch für
Corona-bedingte Leistungsverzögerungen. Hercon ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich
über drohende Leistungshindernisse zu informieren, nachdem Hercon selbst Kenntnis hiervon
erlangt hat.
4.2 Wird durch die genannten Umstände die Lieferung für Hercon unmöglich oder unzumutbar, wird
Hercon von der Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden frei.
4.3 Schadensersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder
Nichterfüllung des Vertrages kann der Kunde nur geltend machen, wenn die verspätete
Lieferung oder Nichterfüllung auf das Verschulden von Hercon zurückzuführen ist, der Kunde
Hercon vorher per Einschreiben in Verzug gesetzt und nach Eintritt der Fälligkeit schriftlich
erfolglos eine angemessene Nachfrist bestimmt hat. Weitergehende Rechte stehen dem
Kunden nur gemäß Ziffer 6. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu.
4.4 Hercon ist berechtigt, im Falle einer Nichtbelieferung der georderten Ware eine gleichwertige
oder höherwertige Ware an den Kunden auszuliefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
5. Gegenstand des Vertriebs und Qualitätsstandards
Hercon vertreibt medizinische Schutzkleidung und Verbrauchsmaterialien im medizinischen
Bereich. Dabei handelt es sich um Produkte von bester Qualität und höchster Sicherheit. Die
von Hercon gelieferte Ware entspricht den geltenden Anforderungen bezüglich des aktuellen
Standes der Technik und der Wissenschaft sowie den geltenden Qualitätsstandards. Die von
Hercon gelieferte Ware verfügt über die entsprechenden Zertifizierungen.
6. Mängelrechte, Haftung, Verjährung
6.1 Soweit die von Hercon gelieferte Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit, dem vertraglich
vorausgesetzten Verwendungszweck oder der üblichen Beschaffenheit, die der Kunde nach der
Art der Sache erwarten kann, entspricht und nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet
ist, gelten für die Rechte des Kunden die nachstehenden Regelungen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Wareneingang Art, Menge und Beschaffenheit der
gelieferten Vertragsprodukte zu prüfen. Die nach dieser Untersuchung offensichtlichen Mängel
sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen.
Zeigt sich später ein Mangel, der durch die genannte Untersuchung nicht bei Wareneingang zu
erkennen ist (verdeckter Mangel), hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist
von 3 Kalendertagen nach Kenntniserlangung den versteckten Mangel Hercon gegenüber
schriftlich (in Textform) anzuzeigen. Entscheidend ist in allen Fällen der Zugang der
Mängelanzeige bei Hercon. Die Ware gilt hinsichtlich vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche
und Rechte als mangelfrei, wenn die Rüge verspätet erfolgt. Die Regelung der Ziffer 6.6 Satz 2
bleibt hiervon unberührt.
6.3 Für geringfügige Abweichungen in der Materialbeschaffenheit haftet Hercon nicht, sofern
Hercon keine entsprechende Garantie abgegeben hat.
6.4 Hercon haftet nicht aufgrund öffentlicher Äußerungen in der Werbung oder der Werbung eines
sonstigen Herstellers der von Hercon gelieferten Ware oder dessen Gehilfen, wenn und soweit
der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Werbeaussagen seine Kaufentscheidung
beeinflusst haben, wenn Hercon die Äußerung nicht kannte oder nicht kennen musste, oder die
Aussage im Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war.
6.5 Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, wird Hercon regelmäßig dem Kunden
mangelfreie Ware als Ersatz liefern. Ersetzte Ware ist Hercon zurückzugewähren.
6.6 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung
oder der Nacherfüllung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren
Schadens- einschließlich Begleit- oder Folgeschadens– gleichgültig aus welchem Rechtsgrund
– sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden, wenn
a) Hercon einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder soweit Hercon eine
Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat,b) der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hercon, den gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen vom Hercon beruht,
c) eine schuldhafte Pflichtverletzung durch Hercon, dem gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen zu einem Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschaden geführt hat,
d) Hercon aus sonstigen Gründen z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haftet oder
e) der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannter
"Kardinalpflichten") durch Hercon, die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von
Hercon beruht. Im Fall einer einfachen fahrlässigen Verletzung der Kardinalpflichten ist die
Ersatzpflicht von Hercon der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
6.7 Sämtliche Mängelrechte des Kunden gemäß dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wegen
eines Mangels verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Die in Nr. 6.6 Satz 2
geregelten Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.8 Die Rechte des Kunden aus den §§ 445b, 478, 479 BGB bleiben unberührt.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
7.1 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur mit unbestrittenen und
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7.2 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gem. § 273 BGB aufgrund von
Gegenansprüchen des Kunden ist zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur Begleichung der Rechnung der aus der Warenlieferung
resultierenden Forderung im Eigentum von Hercon.
8.2 Ferner bleiben die gelieferten Waren bis zur Begleichung sämtlicher, im Zeitpunkt der Lieferung
bestehenden und zukünftigen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde im Eigentum
von Hercon, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bereits teilweise
oder vollständig bezahlt ist.
8.3 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung
von Hercon.
8.4 Übersteigt der realisierbare Wert der für Hercon bestehenden Sicherheiten die
Lieferungsforderungen von Hercon insgesamt um mehr als 10%, so ist Hercon auf Verlangen
des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
8.5 Hercon behält sich das Eigentum an jeglicher gelieferten Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde darf
die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiterveräußern.
Sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde – unabhängig
von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe
des Rechnungsbetrages an Hercon im Voraus ab, und Hercon nimmt diese Abtretung an. Der
Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, Hercon kann die Forderungen jedoch
auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht
nachkommt.
9. Paletten
9.1 Von Hercon mit der Ware gelieferte Paletten bleiben im Eigentum von Hercon und sind nach
erfolgter Anlieferung durch Hercon oder den Spediteur von Hercon entweder an Hercon
beziehungsweise den Spediteur in natura oder in Form von Paletten gleicher Art, Güte und
Menge zurückzugewähren.
9.2 Erfolgt trotz Fristsetzung durch Hercon die geschuldete Rückgabe nicht, ist Hercon berechtigt,
als Ersatz den Wiederbeschaffungspreis der entsprechenden Anzahl von Paletten dem Kunden
in Rechnung zu stellen.
9.3 Kölner und Bonner Palettentausch gilt als vereinbart.
10. Geheimhaltungspflicht
Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen
Partners, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne
Einwilligung des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn die
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind allgemein zugänglich. Dies gilt auch für die Zeit nach
Beendigung der jeweiligen vertraglichen Beziehungen.11. Datenschutz
Hercon erhebet, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden,
insbesondere die Kontaktdaten zur Abwicklung von Bestellungen, so auch die E-Mail- Adresse
des Kunden, wenn diese vom Kunden angegeben wird. Zur Bonitätsprüfung ist Hercon
berechtigt, Informationen (z. B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen
Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig
machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden.
Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Details sind der
Datenschutzerklärung auf der Website von Hercon zu entnehmen https://www.hercon.org
12. Übertragbarkeit
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche
Einwilligung von Hercon auf Dritte übertragen.
13. Nebenabreden, Schriftform
Nebenabreden bestehen nicht. Jegliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags
bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung eines Schriftformerfordernisses
selbst. Die telekommunikative Übermittlung ist ausgeschlossen.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
14.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Hercon.
14.2 Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit jeglichem Vertrag auf
der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entstehenden
Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz
von Hercon. Hercon ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.
14.3 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Hercon findet ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
14.4 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen lässt die Wirksamkeit der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen im
Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame
Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
vertraglichen Beziehungen der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für
eventuell auftretende Lücken bei einem Vertrag.